Pressemeldungen Ägypten | 19 September 2019

Ägypten: Behörden anerkennen 88 weitere Kirchen

Ägyptens Behörden anerkennen 88 weitere Kirchen. Damit steigt die Zahl der seit 2017 registrierten Kirchen auf 1’109.

 

 
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Ägyptens Behörden anerkennen 88 weitere Kirchen. Damit steigt die Zahl der seit 2017 registrierten Kirchen auf 1’109.

Der Regierungsausschuss, der für die Legalisierung von noch nicht anerkannten Kirchen zuständig ist, hat angekündigt, dass er 88 weiteren Kirchen für legal erklärt hat. Damit steigt die Zahl der registrierten Kirchen auf 1’109 seit Aufnahme der Arbeit des Ausschusses im Oktober 2017.

Einerseits ist die eine gute Nachricht, aber der Prozess der Anerkennung von Kirchen ist nach wie vor sehr langsam. Seit 2016 haben mehr als 3’700 Kirchen ein neues Gesetz beantragt, um den Bau und die Renovierung von Kirchen zu erleichtern.

In der Regel hat die christliche Gemeinschaft nach wie vor Schwierigkeiten, Kirchen zu eröffnen und sie muss oft kämpfen, um zu verhindern, dass bestehende Kirchen von den Behörden geschlossen werden.

Das Land verfügt über viele verfallene Kirchen, weil die Christen seit 20 Jahren keine gesetzliche Genehmigung zur Reparatur oder zum Wiederaufbau erhalten haben.

Kirche durch Gerichtsurteil «gerettet»

Ebenfalls kürzlich entschied das Verwaltungsgericht von Alexandria gegen den Abriss der griechisch-orthodoxen Kirche von Rasheed im Gouvernement Beheira. Nach ägyptischer Gesetzgebung darf ein Gotteshaus nämlich nicht abgerissen oder für andere Zwecke als die Anbetung verwendet werden.

Tatsächlich wollte der Besitzer des Grundstücks, auf dem sich die Kirche befand, sie unter dem Vorwand abreissen lassen, da sie verlassen schien.

Mit seiner Entscheidung hat das Gericht eine Gerichtsentscheidung des Obersten Gerichtshofs von vor zwölf Jahren geltend gemacht – in diesem Entscheid war festgehalten worden, dass Moscheen und Kirchen gleichrangig sind. Darüber hinaus verbietet das islamische Recht nach Al-Azhar, der religiösen Autorität der sunnitischen Muslime, den Christen nicht, Kirchen zu besitzen. Sogar ist darin vorgesehen, dass diese Kirchen vor einem möglichen Abriss geschützt werden müssen, wenn sie beschädigt worden sind.


 

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