Pressemeldungen Tadschikistan | 22 Februar 2019

Tadschikistan: 5000 biblische Kalender beschlagnahmt und verbrannt

In Tadschikistan wurden Tausende von christlichen Kalendern bei der Ankunft am Internationalen Flughafen Duschanbe beschlagnahmt und dann verbrannt.

 

 
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In Tadschikistan wurden Tausende von christlichen Kalendern bei der Ankunft am Internationalen Flughafen Duschanbe beschlagnahmt und dann verbrannt.

Die tadschikischen Zollbeamten zögerten, die Ladung von 5000 christlichen Kalendern im Dezember überhaupt anzunehmen. Eine baptistische Kirche hatte sie zwar angefordert, doch die Beamten betrachteten sie als «Propaganda einer fremden Religion». Letztlich wurden die Kalender verbannt.

Rahmonali Rahimzoda, von der Zollbehörde sagte nun im Laufe des Februars in einem Interview mit «Radio Free Europe/Radio Liberty» (RFE/RL): «Nach dem Fazit der Sprachexperten des Kultusministeriums, die Propaganda-Elemente eines fremden Glaubens fanden, wurden die Kalender beschlagnahmt.» Und weiter hielt er fest: «Sie können dieser religiösen Gruppe frei beitreten, aber es ist illegal, religiöse Literatur ohne besondere Genehmigung des Kulturministeriums in dieses Land zu bringen.»

Bei Polizei protestiert

Die Evangelische Baptistische Kirche Tadschikistans protestierte gegen die Entscheidung. Am 13. Februar sagten die Beamten, dass die Kalender beschlagnahmt worden seien weil sie «illegal» seien. In ihnen werde aus dem Neuen Testament zitiert – zudem gebe es in Tadschikistan nur 200 registrierte Baptisten, zu wenig für die Anzahl der erhaltenen Kalender.

Und nicht nur das: Die Kirche wurde auch noch mit einer Geldstrafe von 4000 tadschikischen Somonis oder rund 350 Euro belegt.

Massnahmen gegen die Religionsfreiheit

Die 2009 in Kraft getretene Gesetzgebung räumt dem Islam, insbesondere der Islamschule Hanafi, Vorrang ein. 90 Prozent er Bevölkerung des Landes zählen sich dieser Glaubensrichtung zugehörig.

Das Gesetz von 2009 enthält Massnahmen, die der Religionsfreiheit zuwiderlaufen, wie die obligatorische Registrierung von Religionsgemeinschaften oder das Verbot nicht registrierter Aktivitäten, die Förderung des privaten Religionsunterrichts und des Proselytismus. Die Verbreitung anderer Religionen als die des Islam ist verboten.


 

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