Nachrichten Turkmenistan | 01 Februar 2018

Turkmenistan: Sechs Gemeinden verlangen die staatliche Anerkennung

In einem Land wie Turkmenistan, in dem evangelische Gemeinden als illegal gelten, ist das Vorgehen ebenso riskant wie mutig. Sechs von ihnen beanspruchen das Recht auf offizielle Anerkennung durch das Staatsoberhaupt.

 

 
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In einem Land wie Turkmenistan, in dem evangelische Gemeinden als illegal gelten, ist das Vorgehen ebenso riskant wie mutig. Sechs von ihnen beanspruchen das Recht auf offizielle Anerkennung durch das Staatsoberhaupt.

In dem von den sechs Gemeinden unterzeichneten Brief richten sie sich mit den folgenden Worten direkt an Gurbanguly Berdymukhammedov, den turkmenischen Präsidenten: «Wir Christen der Evangelischen Kirche und Bürger Turkmenistans haben den tiefen Wunsch, der Gesellschaft und unserem Land zu dienen. […] Wir bedauern es sehr, unseren Glauben nicht frei mit unseren Landsleuten teilen zu können.»

Seit dem Gesetz vom März 2016 zur «Organisation der Religionsfreiheit» müssen sich alle christlichen Gemeinschaften offiziell neu registrieren lassen. Dafür müssen sie eine Liste von mindestens 50 Mitgliedern über 18 Jahren vorweisen können. Merkwürdigerweise wurde die Bearbeitung von Anfragen evangelischer Kirchen systematisch hinausgezögert und die Registrierung später ohne Begründung verweigert.

In Turkmenistan werden den Christen viele Einschränkungen auferlegt. Dies führt zu polizeilichen «Besuchen» bei christlichen Treffen und Verhaftungen sowie zu Diskriminierung bei der Beschäftigung und in anderen Bereichen.

Die christlichen Familien sind auch in ständiger Sorge betreffend ihrer jungen Kinder, welche die öffentliche Schule besuchen. Wie werden die kleinen Schüler reagieren, wenn sie vom Lehrer oder von ihren Klassenkameraden über ihre Aktivitäten ausserhalb der Schule befragt werden, ohne die geheimen Versammlungen zu verraten, die bei ihnen zuhause stattfinden?

Jede turkmenische Gemeinde, die nicht offiziell bei den Behörden registriert ist, befindet sich in einer illegalen Situation und jegliche Aktivität ist ihr verboten. Dies ist bei vielen Hauskirchen mit weniger als 50 Personen der Fall. Wird das Gesetz nicht befolgt, drohen hohe Geldbussen, insbesondere für die Leiter. Selbst registrierte Gemeinden werden streng kontrolliert.


 

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