Der UN-Menschenrechtsrat forderte Algerien auf, «die volle Ausübung seiner Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu garantieren.»
Der UN-Menschenrechtsrat hat die algerische Regierung aufgefordert, die Belästigung ihrer christlichen Minderheit einzustellen, nachdem in den letzten Monaten mehrere Kirchen und andere religiöse Institutionen besiegelt wurden. In den abschliessenden Bemerkungen zum vierten periodischen Bericht zu Algerien vom 26. Juli, fordert der Ausschuss die Regierung auf, «die volle Ausübung seiner Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu gewährleisten.»
Die algerische Regierung solle «das Beten von Menschen die nicht der offiziellen Religion angehören, nicht behindern, insbesondere nicht durch Zerstörung und Schliessung von Einrichtungen oder der Verweigerung der Registrierung religiöser Bewegungen.»
Hoffnung auf einen konstruktiven Dialog
Die Weltweite Evangelische Allianz (WEA) begrüsste die Empfehlungen des Menschenrechtsrates. Wissam al-Saliby, Advocacy Officer der WEA, sagt: «Nun hofft die Weltweite Evangelische Allianz und ihre Partner, dass die algerische Regierung im gleichen Geist des konstruktiven Dialogs mit dem Menschenrechtsrat die Empfehlungen umsetzt und ihre im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Algerien angehört, verankerten internationalen Verpflichtungen erfüllt.
Die Weltweite Evangelische Allianz hat dem Menschenrechtsrat im Juni 2018 einen Bericht vorgelegt, in dem sie erklärt, dass Kirchenschliessungen in Algerien durch eine Verordnung von 2006 geregelt sind.
Rechtliche Unklarheit über den Status von Kirchen
Die Verordnung von 2006 legt die Bedingungen und Regeln für die Ausübung anderer Religionen als Muslime fest. Sie schreibt vor, dass vor der Nutzung eines Gebäudes für nichtmuslimische Gottesdienste eine Genehmigung einzuholen ist und dass diese nur in speziell dafür vorgesehenen Gebäuden durchgeführt werden dürfen.
Die Weltweite Evangelische Allianz hat in ihrem Bericht an die UNO im Juni betont, dass die Verordnung nur teilweise umgesetzt wurde. In der Tat sah das Gesetz von 2006 die Schaffung einer nationalen Kommission vor, die für den nichtmuslimischen Gottesdienst und die Regulierung des Baus religiöser Gebäude zuständig ist. Diese Kommission existiert nach wie vor nicht, und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit über den Status der Kirchen wird zur Rechtfertigung ihrer Schliessung herangezogen.
Drei Kirchen weiterhin geschlossen – weitere Bescheide hängig
Seit November 2017 sind sechs Kirchen in Algerien geschlossen worden, ebenso eine christliche Buchhandlung und eine Krippe für christliche Kinder. Drei Kirchen wurden danach wiedereröffnet. Dutzende anderer Kirchen haben ebenfalls ungerechtfertigt Schliessungsbescheide erhalten. Die evangelische Kirche in Algerien wurde gezielt angesprochen.
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