Nachrichten Algérie | 14 November 2022

Algerien: Schliessung von Kirchen erneut Thema bei der UN

 

 
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US-Kommission erkennt „schwere Verstöße gegen die Religionsfreiheit“

Am heutigen Freitag nimmt der UN-Menschenrechtsrat die Überprüfung der Menschenrechtslage in Algerien vor. Als eine der Grundlagen dient ein Bericht, den mehrere christliche Organisationen am 30. März dieses Jahres vorgelegt haben. Darin fordern sie unter anderem die offizielle Anerkennung des algerischen Dachverbandes protestantischer Kirchen und die Wiedereröffnung von mehr als 25 Kirchengebäuden, die in den letzten Jahren durch die Behörden geschlossen wurden.

"Systematisches Vorgehen“ der Behörden gegen Kirchen und einzelne Christen

Seit 2006 führt der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen regelmäßig eine Überprüfung der Menschenrechtsbilanz aller 193 UN-Mitgliedstaaten durch (Universal Periodic Review). Für die heutige Überprüfung der Lage in Algerien hat unter anderem eine Koalition christlicher Organisationen ihre Bedenken und Empfehlungen eingereicht. Die Koalition besteht aus der Weltweiten Evangelischen Allianz, dem Ökumenischen Rat der Kirchen, der Protestantischen Kirche von Algerien und Middle East Concern. In ihrem Bericht weisen sie darauf hin, dass sich die Religionsfreiheit in Algerien seit der letzten Überprüfung im Jahr 2016 bis zu dem Punkt verschlechtert habe, dass „die Behörden [mittlerweile] systematisch gegen christliche Kirchen und Einzelpersonen vorgehen“.

Seit Januar 2018 sind laut der Koalition mindestens 26 Kirchen gezwungen worden, ihre Türen zu schließen. 16 davon gehören zu dem Dachverband Protestantischer Kirchen von Algerien (EPA). Bereits im Dezember 2020 hatten drei UN-Sonderberichterstatter in einem Brief an die algerische Regierung darauf hingewiesen, dass dies „Züge einer Kampagne“ trage. Im Jahr 2013 musste die EPA erneut die offizielle Anerkennung beantragen, nachdem ein neues Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen eingeführt worden war. Die Regierung hat jedoch immer noch nicht auf diesen Antrag geantwortet, so dass sich die EPA in einem rechtlichen Schwebezustand befindet. Darüber hinaus muss jede ihr angeschlossene Kirche eine eigene Registrierung beantragen. Eine nationale Kommission, die 2006 zur Bearbeitung der Anträge eingerichtet wurde, ist nicht arbeitsfähig, so dass bislang noch keine Kirche eine Genehmigung erhalten hat.

Geld- und Gefängnisstrafen wegen "unerlaubter Anbetung"

Im April wurde einer Kirche in der nördlichen Stadt Bejaia eine Anordnung des zuständigen Gouverneurs mitgeteilt, wonach sie ihre Aktivitäten mit sofortiger Wirkung einzustellen habe. Zwei Monate zuvor hatte der Gouverneur von Tizi Ouzou ein Verfahren gegen einen Pastor und seinen Vater eingeleitet, um eine Kirche mit 90 Mitgliedern im Dorf Ait Atteli ebenfalls zu schließen. Treffen außerhalb offizieller Kirchengebäude bergen zusätzliche Risiken: Im Dezember 2021 wurde eine Gruppe von 11 algerischen Christen in Tizi Ouzou, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz in Nord-Zentral-Algerien, zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von jeweils 200.000 Dinar (ca. 690 US-Dollar) wegen „unerlaubter Anbetung“ verurteilt. Die Polizei hatte im Dezember 2021 eine Razzia bei ihrer Versammlung durchgeführt und sie wegen nicht-muslimischer Anbetung ohne Genehmigung verhaftet. Das Strafmaß wurde später reduziert.

Seit November letzten Jahres führt das US-Außenministerium Algerien zum ersten Mal auf seiner besonderen Beobachtungsliste („Special Watch List“) von Ländern, die „schwere Verstöße gegen die Religionsfreiheit begehen oder tolerieren“. In dieser Woche hat die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit der US-Regierung empfohlen, das Land wegen seiner Blasphemie- und Konversionsgesetze auf der Beobachtungsliste zu belassen.

Auf dem Weltverfolgungsindex 2022 belegt Algerien den 22. Platz unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden.

Quelle: Evangelical Focus, MEC, OHCHR, Open Doors


 

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