Nepal ist seit der Abschaffung der Monarchie im Jahr 2008 ein offiziell säkularer Staat. Laut einem Artikel im nepalesischen Strafgesetzbuch, der 2017 in Kraft trat, ist Missionierung jedoch verboten. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von bis zu fünfzigtausend Rupien (rund 340 CHF) geahndet. Wenn die evangelisierende Person eine ausländische Staatsangehörige ist, wird sie innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Haftstrafe aus Nepal ausgewiesen. Dieses Anti-Bekehrungsgesetz wird im Allgemeinen gegen Christen eingesetzt, die es wagen, frei über ihren Glauben zu sprechen.
Quelle: The Annapurna Express
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