In Indien ist der Name des Gesetzes irreführend: Das «Gesetz zum Schutz der Religionsfreiheit in Karnataka» schützt die Religionsfreiheit in keiner Weise. Sein Ziel ist es, die Rechte religiöser Minderheiten, insbesondere der christlichen Minderheit, zu beschneiden. Das Gesetz wurde am 23. Dezember nach weniger als sechs Stunden Diskussion verabschiedet und macht Karnataka zum zehnten indischen Bundesstaat, der ein solches Gesetz verabschiedet hat.
Es sieht bis zu zehn Jahre Haft für Personen vor, die der Durchführung von Zwangsbekehrungen für schuldig befunden werden. Kritiker behaupten, dass das Gesetz vor allem auf die christliche Minderheit abzielt. Seit mehreren Jahren verfolgen die regierenden Hindu-Nationalisten eine Strategie, die darauf abzielt, Indien zu einem rein hinduistischen Land zu machen.
In Indien haben bereits neun Bundesstaaten Antikonversionsgesetze verabschiedet: Odisha (1967), Madhya Pradesh (1968), Arunachal Pradesh (1978), Chhattisgarh (2000), Gujarat (2003), Himachal Pradesh (2006), Jharkhand (2017), Uttarakhand (2018) und Uttar Pradesh (2020).
Laut einem Leitartikel der indischen Zeitung «The Hindu» vom 27. Dezember kam es während der Weihnachtsfeierlichkeiten in Karnataka zu mehreren Angriffen auf Christen.
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