In letzter Zeit haben wir uns über mehrere Gerichtsurteile gefreut, die für persischsprachige Christen im Iran günstig waren. Diese Entscheidungen sind ein positives Zeichen für die Christen.
Sie sind jedoch nicht nach dem Geschmack der Revolutionsgarden. Diese Paramilitärs sind direkt dem iranischen Staatsoberhaupt unterstellt. Und sie haben beschlossen, sich an die Stelle der Justiz zu setzen. Ende Januar luden sie acht Christen vor, obwohl sie für unschuldig befunden worden waren, und versuchten, sie zur Rückkehr zum Islam zu bewegen. Auf dem Programm stand eine Reihe von zehn «Umerziehungskursen» mit Imamen.
Die Revolutionsgarden handelten ausserhalb der Grenzen des Gesetzes, als sie sich weigerten, die Entscheidung des Staatsanwalts des Zivil- und Revolutionsgerichts in Dezful im Westen des Iran zu akzeptieren. Das Gericht vertrat im November 2021 die Ansicht, dass acht Christen, die der «Propaganda gegen den Staat» beschuldigt wurden, nichts Illegales getan hätten und daher nicht angeklagt werden könnten. Die Richter betonten, dass ihr einziges Vergehen darin bestand, dass sie sich zu einer anderen Religion bekehrt hatten. Daher wurde der Vorwurf der «Propaganda» nicht gelten gelassen. Das Gericht erinnerte daran, dass Apostasie zwar nach islamischem Recht strafbar sei, nach den Gesetzen der Republik Iran jedoch kein Verbrechen darstelle.
In ihrem letzten Bericht über die Lage der iranischen Christen hatte die NGO «Artikel 18» bereits auf den wachsenden Einfluss der Revolutionsgarden bei der Verfolgung persischsprachiger Christen hingewiesen. Im Jahr 2021 waren die Revolutionsgarden für 12 von 38 nachgewiesenen Verfolgungshandlungen (Verhaftungen von Christen oder Razzien gegen ihre Häuser oder Hauskirchen) verantwortlich. Zu den Verhaftungen kamen Drohungen, Anklagen, Beschlagnahmung von Eigentum ... und jetzt auch noch Umerziehungsmassnahmen hinzu. Dies stellt eine klare Verletzung ihrer Rechte im Rahmen der internationalen Pakte dar, die der Iran unterzeichnet hat.
Solche sogenannten «Umerziehungssitzungen» sind in den letzten Jahren viel häufiger geworden und werden sogar in offiziellen Gerichtsdokumenten als «Korrekturstrafen» aufgelistet.
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