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Nachrichten Türkei | 20 Mai 2026

Türkei: Die Europäische Union befasst sich mit der Ausweisung christlicher Amtsträger

 

 
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Seit 2019 wurden fast 200 ausländische christliche Amtsträger unter Berufung auf die «nationale Sicherheit» aus der Türkei ausgewiesen oder daran gehindert, dorthin zurückzukehren.
Seit 2019 wurden etwa 200 ausländische christliche Amtsträger an der Grenze zurückgewiesen oder nach einem Auslandsaufenthalt an der Wiedereinreise in die Türkei gehindert. Sie wurden durch die Behörden mit einem Vermerk versehen, welcher sie als «Bedrohung für die nationale Sicherheit» ausweist.

Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschlossen, über den Fall von zwanzig dieser Christen zu entscheiden.

Abschiebungen und Einreiseverbote

Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation ADF International betreuten diese ausländischen Amtsträger mehrere hundert Christen im Land.

Zwar werden die meisten Kirchen von türkischen Christen selbst geleitet, jedoch sind sie auf die Unterstützung ausländischer Pastoren angewiesen, da ein türkischer Staatsbürger nach geltendem Recht kein Theologiestudium absolvieren darf, um Kirchenleiter zu werden.

Diese 200 Ausweisungen oder Einreiseverbote seit 2019 haben die lokalen christlichen Gemeinschaften erheblich destabilisiert. Einige haben nun Angst, sich zum Gottesdienst zu versammeln.

Der Vorwand der «nationalen Sicherheit»

Mittlerweile hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, in der die Türkei aufgefordert wird, die Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger aufgrund ihrer Religion einzustellen.

Diese Resolution fordert, dass die Türkei «die Anwendung von Verwaltungssicherheitscodes unverzüglich einstellt» und «den Betroffenen begründete Entscheidungen vorlegt, die einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen, damit diejenigen, die willkürlich ausgewiesen wurden, zurückkehren können». Die Christen vor Ort sind ermutigt.
 

«Es ist sehr erfreulich, dass das Europäische Parlament diese Resolution mit einer so grossen Mehrheit angenommen hat.»

Leider antwortete die türkische Regierung, dass «keine ausländische Institution, einschliesslich des Europäischen Parlaments, in laufende Gerichtsverfahren in unserem Land eingreifen darf».

Ein erster Schritt

Dennoch begrüsst die europäische Advocacy-Abteilung von Open Doors International das Eingreifen Europas und wünscht sich, dass die EU noch weiter geht: «Die Europäische Union sollte die türkische Regierung dazu auffordern, Massnahmen zu ergreifen: Den Missbrauch von Einwanderungsgesetzen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit ausländischer Religionsvertreter im Land zu beenden, die nationale Sicherheit nicht länger als Vorwand für die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit zu nutzen und die Einreiseverbote für ausländische Religionsführer und ihre Familienangehörigen unverzüglich aufzuheben.»

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