Dutzende von Kirchen sind gezwungen, einen Teil ihrer Aktivitäten einzustellen, nachdem ihre rechtliche Registrierung in der selbsternannten Volksrepublik Luhansk (Ukraine) storniert wurde.
Alle christlichen Konfessionen sind betroffen. In der Ost-Ukraine dürfen sich Dutzende von Kirchen in der 2014 ausgerufenen aber international nicht anerkannten Volksrepublik Luhansk (LPR) nicht mehr versammeln.
Die Volksrepublik Luchansk, die von Russland unterstützt wird, erklärte 2014 ihre Unabhängigkeit von der Ukraine. Im Februar 2018 trat in dieser Enklave im ständigen Konflikt mit den ukrainischen Regierungstruppen ein neues Religionsgesetz in Kraft: Alle Kirchen hatten bis zum 15. Oktober Zeit, sich legal zu registrieren. Diejenigen, die bereits vom ukrainischen Staat anerkannt wurden, verloren ihre Autorität und mussten die Verwaltungsverfahren mit den Sezessionisten wiederholen.
Viele Anträge abgelehnt
Viele Kirchen haben ihre gesetzliche Genehmigung nicht erhalten. So wünschten sich die meisten der 44 örtlichen Baptistengemeinden, Mitglieder des ukrainischen Baptistenbundes, eine Neuregistrierung, aber alle ihre Anträge wurden abgelehnt. Ein Mitglied der Luhansker Kirche ist besorgt: «Die Behörden haben erklärt, dass unsere Gebäude nicht mehr uns gehören.»
Zwei katholische Pfarreien in Luhansk und Stachanov warten noch auf die Ergebnisse ihrer Anfragen.
Protestantische und evangelische Kirchen mussten Bussgelder zahlen und unerwartete Überfälle durch die Polizei auf ihre Gotteshäuser erleiden, wie zum Beispiel am 6. August in der Pfingstkirche «Grace of God» in Alchevsk.
Kirchen, die nicht in der Lage waren, sich neu zu registrieren, gelten als «ihre Tätigkeit eingestellt».
Eingeschränkte Religions- oder Glaubensfreiheit
Unter der sezessionistischen Regierung der Volksrepublik Luhansk muss jeder Antrag auf Registrierung durch eine «Expertenkommission für Religionswissenschaften» genehmigt werden. Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte erklärte im August, dass diese obligatorische Registrierung «die Religions- und Glaubensfreiheit einschränken und Sorgen um den Schutz der Gläubigen wecken würde.»
Das Ministerium für Staatssicherheit der selbsternannten Volksrepublik Luhansk (PPR) hat die Tätigkeit des Ukrainischen Verbandes der Evangelischen Christlichen und Baptistischen Kirchen als «extremistische religiöse Organisation» und als «destruktiv» bezeichnet.
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