Das aserbaidschanische Verfassungsgericht hat am 06.05.2019 die empfindliche Geldstrafe gegen Hamid Shabanov endgültig bestätigt. Er ist Pastor einer Gemeinde in Aliabad. 2016 wurde er wegen Abhaltens «illegaler» religiöser Veranstaltungen verurteilt, da die Gemeinde trotz jahrzehntelanger Bemühungen keine offizielle Registrierung erhalten hat.
Am Morgen des 26. Novembers 2016 stürmte die Polizei ein Gebetstreffen in Pastor Shabanovs Haus, bei dem rund dreißig Christen anwesend waren. In einer fünfzehnminütigen Anhörung wurden Shabanov und ein weiterer Leiter der Hausgemeinde daraufhin zu einer Geldstrafe von jeweils umgerechnet 1000 CHF verurteilt, was in etwa drei Monatslöhnen entspricht. Das Urteil gründet sich auf Artikel 515.0.2. des Verwaltungsrechts, laut dem religiöse Aktivitäten ohne staatliche Genehmigung strafbar sind.
Shabanovs Gemeinde hatte sich seit ihrer Gründung 1994 um staatliche Anerkennung bemüht, was aber immer wieder mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt wurde. Momentan ist eine Anerkennung ohnehin unmöglich, weil die Anzahl der erwachsenen Gemeindemitglieder unter der seit 2011 erforderlichen Mindestanzahl von 50 liegt. Mehrere Berufungsanträge wurden seitdem abgelehnt. Der Gemeinde drohen bei weiteren nicht genehmigten Versammlungen nun Strafen in doppelter Höhe.
Der Leiter der Union aserbaidschanischer Baptisten, Pastor Ilya Zenchenko, beurteilt Shabanovs Fall als Verstoss gegen die Menschenrechte und die aserbaidschanische Verfassung: «All das ist eine Verletzung der Artikel 48 und 49 unserer Verfassung, welche Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit garantieren», sagte er gegenüber der Menschenrechtsorganisation Forum 18. Nach der endgültigen Ablehnung des Berufungsantrags, berät Shabanov nun mit anderen Pastoren über weitere Schritte. Die Gemeinde war bereits mehrmals Ziel von Razzien und Polizeiverwarnungen, zwei Pastoren, darunter auch Shabanov, waren schon einmal inhaftiert.
Obwohl die aserbaidschanische Verfassung einen Katalog an Grundfreiheiten enthält, schränken zahlreiche Gesetze die Ausübung der Religions- und Meinungsfreiheit ein. Laut dem 2009 erlassenen und bereits mehrfach verschärften Religionsgesetz muss jede gemeinschaftliche religiöse Tätigkeit staatlich genehmigt werden. Diese Zulassungen zu bekommen ist jedoch fast unmöglich. Auch für die Produktion, die Verteilung – und sogar für den Besitz – religiöser Schriften ist eine Genehmigung notwendig. Der aserbaidschanische Geheimdienst überwacht die Einhaltung dieser Gesetze sehr genau, Verstösse können drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Auf dem Weltverfolgungsindex von Open Doors befindet sich Aserbaidschan auf Platz 50.
(Quelle: Forum 18)
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