Pressemeldungen Indien | 30 September 2019

Indien: Anti-Bekehrungs-Gesetz regional weiter verschärft

Indiens zweitnördlichster Staat Himachal Pradesh hat eine neue, strengere Version seines Anti-Bekehrungs-Gesetzes verabschiedet. Christen und Anhänger anderer religiöser Minderheiten müssen demnach mit noch schärferen Strafen als bisher rechnen, wenn sie mit anderen über ihren Glauben sprechen und dies zu einem Glaubenswechsel führt.

 

 
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Indiens zweitnördlichster Staat Himachal Pradesh hat eine neue, strengere Version seines Anti-Bekehrungs-Gesetzes verabschiedet. Christen und Anhänger anderer religiöser Minderheiten müssen demnach mit noch schärferen Strafen als bisher rechnen, wenn sie mit anderen über ihren Glauben sprechen und dies zu einem Glaubenswechsel führt. Die Begründung wirft Fragen auf, ähnlich wie die grundsätzliche Zielrichtung derartiger Gesetze.

Open Doors beobachtet „ein Umfeld der Feindseligkeit und Intoleranz“ als Folge solcher Gesetze. „Die Zahl der Menschen, die in unserem mehrheitlich von Hindus bewohnten Staat gewaltsam bekehrt werden, wächst, und das muss aufhören“, sagte Ministerpräsident Jai Ram Thakur am 30. August gegenüber Parlamentsmitgliedern, ohne allerdings Belege für seine Behauptung zu liefern.

Glaubenswechsel nur mit offizieller Genehmigung

Himachal Pradesh wird von der hindu-nationalistischen Bharatiya Janata Partei regiert, dem politischen Arm einer Bewegung, die indische Identität mit Hinduismus gleichsetzt. Von den etwa 6,8 Millionen Einwohnern Himachal Pradeshs sind ca. 0,18 Prozent Christen (Volkszählung 2011). Mit dem neuen Gesetz, dem „Freedom of Religion Act 2019“, wird die Strafe für Zwangsbekehrungen von zwei Jahren auf fünf Jahre Gefängnis erhöht. Das Gesetz verbietet, durch Heirat, falsche Darstellung, Gewalt, unlautere Einflüsse, Zwang, Anreize oder andere betrügerische Mittel Menschen zum Glaubenswechsel zu veranlassen. Diejenigen, die für schuldig befunden werden, Personen mit Stammeshintergrund, Dalits, Frauen oder Minderjährige gewaltsam bekehrt zu haben, müssen mit einer Freiheitsstrafe von 2-7 Jahren rechnen. Eine Rückbekehrung zur Religion der eigenen Eltern ist jedoch erlaubt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass sowohl die Person, die ihren Glauben wechseln möchte, als auch der beteiligte Geistliche oder Priester mit einer Frist von einem Monat beim Bezirksrichter um Erlaubnis bitten müssen. Im Jahr 2012 hatte das Oberste Gericht von Himachal Pradesh eine ähnliche Bestimmung im Anti-Bekehrungs-Gesetz aus dem Jahr 2006 als verfassungswidrig abgelehnt.

Gesetze schränken Glaubensfreiheit systematisch ein

Himachal Pradesh ist einer von acht indischen Staaten, die Anti-Bekehrungs-Gesetze verabschiedet haben. Christen machen 4,8 Prozent der indischen Bevölkerung von 1,35 Milliarden Menschen aus, die Regierungsstatistiken zeigen keinen Anstieg dieses Prozentsatzes. „Es gibt – wenn überhaupt – kaum Belege dafür, dass religiöse Minderheiten derartige Methoden zur Bekehrung von Einzelpersonen einsetzen, und es ist bislang zu keiner Verurteilung wegen Zwangsbekehrung gekommen“, betont eine Indienexpertin von Open Doors und weist darauf hin: „Das Fehlen jeglicher Belege oder Verurteilungen deutet angesichts der großen Zahl von Verhaftungen und Klagen gegen Christen und andere religiöse Minderheiten auf den wahren Zweck des Gesetzes hin: religiöse Minderheiten anzugreifen und die Verbreitung von nicht-hinduistischen Religionen entgegen der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit einzuschränken.“

In einem Bericht mit dem Titel „We‘re Indians, Too“ (Bericht auf Englisch) kommt Open Doors zu dem Schluss, dass „die bloße Existenz eines Anti-Bekehrungs-Gesetzes ein Umfeld der Feindseligkeit und Intoleranz schafft. Die Angst vor der Nichteinhaltung dieser Gesetze wird genutzt, um öffentliche und private Glaubensbekundungen zu unterdrücken“. Auf dem Weltverfolgungsindex von Open Doors rangiert Indien aktuell an 10. Stelle unter den Ländern, in denen Christen wegen ihres Glaubens verfolgt werden.


 

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